Unzumutbarer Radweg neben Weiterstädter Landstraße in Richtung Weiterstadt

Hier die selbe Situation wie am Ostrand des Kreisverkehrs. Die Asphaltdecke des Radweges endet auf einem Waldweg, der als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist. Bei Nässe ist diese Strecke unbenutzbar. Nach 300m Holperstrecke führt eine Bedarfsampel die Radfahrer über die L 3113 auf weitere 100m Matsch- und Holperstrecke. Danach endet der Radweg vor der Brücke über die A5. Ab dieser Stelle ist die Benutzung der Fahrbahn für Radfahrer wieder legal.

Foto: Thomas Grän

Empfehlung des ADFC: Benutzungspflicht abschaffen.

Nochmals: Der Normalfall für Radfahrer ist die Benutzung der Fahrbahn. Sie ist auch der geeignetste Straßenteil für Radfahrer. Um ihnen das Fahren auf der Fahrbahn zu verbieten, müssen gewaltige rechtliche Hürden überwunden werden.

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