Hardtweg: Illegaler Schleichweg zur A5 nimmt Radfahrern ihr Vorfahrtsrecht

Fahrzeuge in dieser Richtung haben zwar (für sie nicht erkennbar) Vorfahrt vor den eigentlich vorfahrtsberechtigten Radfahrern, müssen aber 3m weiter die Vorfahrt der K 165 beachten. Bei einem Unfall zahlt der Radfahrer mit seiner Gesundheit und hat außerdem die Schuld. Die Regelung wie hier zu sehen fördert rücksichtsloses Fahren der Kraftfahrer. Dies ist inakzeptabel. Der Hardtweg wird vorwiegend genutzt als illegaler Autobahnzubringer über die Raststätte Gräfenhausen zur A 5 in Richtung Frankfurt bzw. von Richtung Darmstadt.

Foto: Thomas Grän

Der ADFC empfiehlt:

Vorfahrt gewähren für den querendendem Radverkehr auf der Vorfahrtsstraße. Markierung der Radfahrerfurt auf der Fahrbahn. Unterbinden des Illegalen Schleichverkehrs von und zur Autobahn.

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