Sicherheit für den Radverkehr

Mindestabstand 1,50 m beim Überholen von Fahrrädern

Roßdorf

Klaus Görgen

1,50 m Abstand, das ist uns allen seit Beginn der Corona Pandemie nur zu gut vertraut. Seit dem 28.4.2020 hat „1,50 m Abstand“ aber auch im Straßenverkehr eine entscheidend neue Bedeutung.
Foto: XavierMarc

An diesem Datum ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Sie schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge in geschlossenen Ortschaften beim Überholen von Fahrrädern einen Mindestabstand vor 1,50 m halten müssen (außerorts sind es sogar2,0 m). Dabei gilt der Abstand zwischen Außenspiegel des Kraftfahrzeugs und dem äußeren Lenkerende des Fahrrads. Unabhängig davon, ob diese Änderung wegen der handwerklichen Unzulänglichkeiten der neuen StVO volle Rechtsgültigkeit hat oder nicht: Es ist an Zeit, auch in den Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg etwas für die Sicherheit der Radfahrer*innen zu tun.

Bereits am 29.5.2020 hat der ADFC zusammen mit Heag Mobilo, der Stadt Darmstadt und dem Radentscheid Darmstadt eine Mindestabstandskampagne gestartet. Auf fünf Bussen der Heag wird mit einer Heckflächengrafik auf den Mindestabstand hingewiesen.

Der ADFC Darmstadt-Dieburg betont: „Radfahrer haben keine Knautschzone. Werden sie zu knapp überholt, sind sie gefährdet, auch wenn nichts passiert. Der ADFC will im Bewusstsein verankern, dass ein ausreichender Abstand beim Überholen etwas vollkommen Selbstverständliches sein muss. Deshalb auch die unmissverständliche Formulierung “Abstand halten!“ auf dem Banner.“

Der ADFCDarmstadt-Dieburg will aber nicht nur in Darmstadt, sondern auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg den neuen Mindestabstand publik machen. Jetzt wird auch in der Gemeinde Roßdorf auf den neuen Mindestabstand hingewiesen. Denn der ADFC konnte die Roßdörfer Bürgermeisterin Christel Sprößler für die Aktion gewinnen. So wurden am16.07.2020 am „Viadukt“am östlichen Roßdörfer Ortseingang zwei gemeinschaftlich produzierte große Banner aufgehängt, die Autofahrer*innen zur Einhaltung des Überholabstands auffordern.

Frau Sprößler und der ADFC erwarten, dass so in Roßdorf das Radfahren sicherer wird. „Wir hoffen sehr, dass sich die Verkehrssicherheit für Radfahrer*innen auch auf den stark befahrenen Straßen durch die Aktion erhöht. Auch wenn es manchem Autofahrer nicht schnell genug geht, die Gesundheit des schwächeren Verkehrsteilnehmers ist diese Verzögerung allemal wert.“ meint Christel Sprößler.

Als nächstes will der ADFC weitere Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg überzeugen, dem guten Beispiel in Roßdorf und Darmstadt zu folgen und ebenfalls auf den neuen Mindestüberholabstand hinzuweisen und damit zu einer kreisweiten Aktion beizutragen.

In Roßdorf soll das nicht die letzte Aktion gewesen sein, die dem Radverkehr oder auch dem Fußverkehr zugutekommt. Themen gibt es genug. Deshalb unser Vorschlag an die Bürgermeisterin, dem Beispiel anderer Gemeinden zu folgen und auch in Roßdorf einen Runden Tisch Radverkehr einzurichten. Sicher wird sich ein Weg finden, auch unter Einhaltung der aktuellen Hygieneregeln, ein erstes Meeting mit Sicherheitsabstand einzuberufen. Der ADFC ist dabei und bestimmt bieten sich auch andere Mitstreiter an.

Über den ADFC:Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hat bundesweit mehr als 190.000 Mitglieder. Er vertritt die Interessen der Radfahrer und setzt sich für die Förderung des Radverkehrs im Alltag ein. Der Kreisverband ADFC Darmstadt Dieburg e.V. berät auf Stadt- und Kreisebene Behörden, Kommunalpolitik, Wirtschaft und Verbände bei Radverkehrspolitik und unterstützt vor Ort Radfahrer beim täglichen Einsatz ihres Fahrrads. Klaus Görgen, Pressesprecher und Mitglied im Vorstand des ADFC Darmstadt-Dieburg

Klaus Görgen, eMail

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