Inforadtour zu Radverkehrsanlagen in der Innenstadt

ADFC erklärt Verkehrsrecht anhand konkreter Beispiele

Darmstadt

ADFC erklärt Verkehrsrecht anhand konkreter Beispiele

Die Radfahrer werden von den Verkehrsplanern leider immer wieder vergessen. Anhand einiger markanter Beispiele aus der Darmstädter Innenstadt erläuterte am vergangenen Samstag Jörg Urban, Verkehrsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Darmstadt, ADFC-Aktiven und weiteren Radverkehrs-Interessierten die juristischen Hintergründe für Planer und Benutzer der verschiedenen Verkehrseinrichtungen und wies auf die praktischen Probleme hin. Mit dieser Veranstaltung sollten vorallem bei Mitgliedern der ADFC-Arbeitsgruppen zum Thema Radverkehr Wissenslücken geschlossen und eventuell vorhandene Irrtümer aufgedeckt werden.

Die Sperrung für den Radverkehr in der Wilhelminenstraße findet Jörg Urban ungerechtfertigt. Der Abschnitt von der Hügelstraße bis zur Elisabethenstraße ist in dieser Richtung seit zwei Jahren für Radfahrer gesperrt, nachdem ein Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger passierte. Würde dieses Maß an alle Straßen angelegt, wäre insbesondere der motorisierte Straßenverkehr überall verboten. Auch die Durchführung der Sperrung kritisiert Jörg Urban. Das verwendete Zeichen „Verbot für Radfahrer“ (254) und ist nicht richtungsgebunden – demnach wäre die Wilhelminenstraße auch in Gegenrichtung für Radfahrer gesperrt. Den von der Stadt gewünschten Regelungsgehalt hätte das Zeichen „Verbot der Einfahrt“ (267) in Verbindung mit Zusatzschildern, die dem motorisierten Verkehr die Einfahrt erlauben.

Über die Ampeln an der Kreuzung Neckarstraße/Rheinstraße kommen immer wieder Beschwerden von Radfahrern. Die Räumzeit ist für Radfahrer, die die Rheinstraße in Richtung Luisenplatz befahren, zu gering. Wenn ein durchschnittlich schneller Radfahrer gegen Ende der Grünphase in die Kreuzung einfährt, haben die Fußgänger auf der anderen Seite der Kreuzung auch bereits grün bekommen und die queren die Fahrbahn und den Schutzstreifen. Auch die spezielle Fahrradampel für die Geradeausspuren und die Rechtsabbiegespur in der Neckarstraße zeigt, dass eben nicht wirklich an die Radfahrer gedacht wurde. Die Radfahrer bekommen etwas früher Grün, allerdings bekommen sie auch schneller Rot. Der verantwortliche Verkehrsplaner sollte mal vorführen, wie er bei Grün für die Autos mit dem Fahrrad plötzlich anhält.

Die Fußgängerzone Am Hauptbahnhof ist für den Linienverkehr und Radfahrer freigegeben. Es war den Teilnehmern der Infotour jedoch ein Rätsel, wie geplant ist, dass Radfahrer aus der Berliner Allee in die Fußgängerzone abbiegen, über die sie am schnellsten zum Hauptbahnhof kommen. Benutzt man die rechte Linksabbiegespur, die für das Abbiegen in die Rheinstraße gedacht ist, kann man wegen des Linienverkehrs meist nicht direkt in die Fußgängerzone abbiegen; allenfalls am linken Rand könnte das bei Linienverkehr gelingen. Beim alternativem indirekten Abbiegen muss wegen des starken Verkehrsaufkommen in der Regel die nächste Ampelphase abwarten. Dabei sollen Radfahrer laut Paragraf 9 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf der Fahrbahn bleiben. Wie ein Unbekannter mittels Aufklebern korrekt mahnt, ist die Fußgängerfurt für Radfahrer verboten.

Bilderanhang

Foto: Max Sievers
Foto: Max Sievers
Foto: Max Sievers
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