Doktor-Otto-Röhm-Straße: Fußweg - für Radfahrer frei

Wer will, fährt auf dem Fußweg weiter, andere Radfahrer benutzen lieber die Fahrbahn, wie es die StVO (§ 2 Abs. 1) als Regelfall für Radfahrer vorsieht. Diese Wahlfreiheit wird vom ADFC ausdrücklich begrüßt.

Foto: Thomas Grän

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